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Abofalle: Ich habe mich niemals bei solch einer Seite angemeldet. Was tun?
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Grundsätzlich gilt, dass man für einen Vertrag, den man nicht geschlossen hat, nicht haften muss. Auch ist hier zu beachten, dass die Beweislast für die Tatsache, ob tatsächlich ein Vertrag geschlossen wurde, bei demjenigen liegt, der einen Anspruch zu ha... (mehr)

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