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Wann darf die Miete gemindert werden und wie genau?
in Meine Rechte als Mieter

Die Rechte des Mieters, die sich auf Sach- und Rechtsmängel beziehen richten sich im Gesetz nach den Gewährleistungsvorschriften der §§ 536 bis 536 b BGB. Um von der Mietminderung Gebrauch machen zu dürfen, muss es sich dabei zunächst ... (mehr)

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