Schlagworte im Rechtsratgeber
zweite Jahr
Abofalle: Ich habe schon bezahlt, muss ich jetzt noch das zweite Jahr bezahlen?
in Meine Rechte bei AbofallenAuch wenn bereits entgegen des eigentlichen Willens gezahlt wurde, ist es möglich, die Zahlung für die Zukunft einzustellen. Zum einen kann eine Dienstleistung, die über einen längeren Zeitraum läuft, grundsätzlich gekündigt werden. Hier ist darauf zu a... (mehr)
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, , , Abofalle: Ich habe die Rechnung für das zweite Jahr erhalten. Was kann ich tun?
in Meine Rechte bei AbofallenSelbst wenn für das erste Jahr beziehungsweise den ersten Rechnungszeitraum gezahlt wurde, sollte der Vertrag für die Zukunft zumindest ordentlich gekündigt werden. Dieses Recht steht jedem, der einen Vertrag über eine dauerhafte Dienstleistung geschlosse... (mehr)
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