Bei Bewerbungsunterlagen handelt es sich um vertrauliche und sensible Daten. Als solche dürfen diese auch konzernintern nur mit Zustimmung des Bewerbers weitergereicht werden. Eine allgemeine Zustimmung des Bewerbers, die formularmäßig vorab erklärt wird, muss den Anforderungen des Datenschutzes genügen. Für den Bewerber muss bei Erteilung seiner Zustimmung erkennbar sein, welche Daten warum an wen weitergegeben werden. Ist dies bei seiner Zustimmung nicht ersichtlich, ist eine Weitergabe der Bewerbungsunterlagen trotz Zustimmung rechtswidrig. Für Arbeitgeber empfiehlt es sich, eine Zustimmung zur Weitergabe der Unterlagen nicht vorab bereits bei Bewerbung einzuholen. Vielmehr sollte erst bei Ablehnung der Bewerbung unter konkreter Nennung der Unternehmen, an die die Unterlagen weitergereicht werden sollen, die Zustimmung des Bewerbers eingeholt werden.
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