Nein. Unabhängig von diesem Verbot dürfen Kleintiere wie z.B. Fische, Hamster, Kaninchen oder Meerschweinchen auch mit in die Wohnung ziehen. Man sollte jedoch die Ausnahmen beachten: Frettchen gelten dabei zwar als Kleintiere sind jedoch aufgrund des Gestanks genehmigungsbedürftig. Ratten sind dabei schwierig einzuordnen. Denn es gibt viele Halter, die die Tiere für sauber und harmlos halten, dagegen aber auch viele Richter, die gerichtlich ein Verbot veranlassten, da diese bei vielen Ekel erregen. Vögel gelten jedoch klar als Kleintiere und dürfen mit einziehen ohne sich dies vorher genehmigen zu lassen. Eine klare Ausnahme besteht jedoch: Bei Papageien muss wegen der meist hohen Lärmbelästigung der Vermieter zustimmen. Andere exotische Tiere, wie zum Beispiel Affen, Raubkatzen, Schlangen, Spinnen gelten übrigens nicht als Haustiere. Deshalb ist die Tierhaltung innerhalb der Mietwohnung auch weiterhin verboten, wennd er Vermieter nicht ausdrücklich zustimmt.
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