Ja, leider müssen Sie es hinnehmen, mehrere Tage auf einen Termin zu warten. Der Arzt kann Sie nicht einfach vorziehen. Etwas anderes gilt natürlich dann, wenn ein Notfall vorliegt. Dann muss der Arzt sie sofort behandeln. Das gilt übrigens auch dann, wenn sie wegen einer dringenden Untersuchung (z.B. Blut im Stuhl) an einen Facharzt überwiesen werden, dort aber erst in vier Wochen einen Termin erhalten. Dann sollten Sie Ihren Arzt bitten, für Sie einen Termin gleich beim Facharzt zu vereinbaren.
Sie könnte auch interessieren...
Unterliegt der Arzt auch gegenüber Eltern und Lebensgefährten der Schweigepflicht?
Grundsätzlich unterliegt der Arzt einer Schweigepflicht, die in den ärztlichen Berufsordnungen normiert ist. Verstößt er gegen diese, macht er sich sogar strafbar (§ 203 Abs. 1 StGB). Die Geheimhaltungspflicht besteht...
15.696 Aufrufe
Muss der Arzt mich auch behandeln, wenn ich meine Versicherungskarte oder die Praxisgebühr vergessen habe?
Haben Sie Ihre Versicherungskarte vergessen, ist kein Arzt verpflichtet Sie zu behandeln. Schließlich ist in § 15 Abs. 2 SGB V vorgeschrieben, dass Sie vor Beginn der Behandlung die Krankenversicherung nachweisen müssen...
5.163 Aufrufe
Kann ich Röntgenbilder vom Arzt mitnehmen? Wem gehören die Röntgenbilder?
Eigentlich gehören die Röntgenbilder dem Arzt. Sie können diese also nicht ohne weiteres mitnehmen. Allerdings haben Sie wie bei den anderen Behandlungsunterlagen auch ein Recht darauf die Röntgenbilder in der...
4.699 Aufrufe