Die einzige Information, der Sie vertrauen dürfen, ist der Fahrplanaushang im Bahnhof. Wenn dieser nicht zutrifft, hat das Unternehmen gegen eine Pflicht verstoßen, die ihr obliegt. Generell ist wie immer zu raten, zunächst dem befördernden Unternehmen auf das Problem hinzuweisen und auf Schadensersatz zu verweisen. Auch hier gilt, dass Sie den Aushang am besten fotografieren. So haben Sie den erforderlichen Nachweis und können im Härtefall rechtlich gegen das Unternehmen vorgehen. Im Regelfall müssten Sie jedoch auf dieser Grundlage eine Rückerstattung der Kosten erlangen.
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