Viele „Minijobber“ wollen mit ihrem Beschäftigungsverhältnis ihre Rentenanwartschaften erhöhen, beispielsweise nach langer Abwesenheit aus einem anderen Beruf, um im Alter von einem besseren Einkommen zu profitieren. Doch oft reichen die Beiträge, die im Rahmen des „Minijobs“ gezahlt werden, für eine wirkliche Erhöhung der so genannten Exspektanzen nicht aus. Daher existiert für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, aus eigener Tasche die fehlenden Beträge in die Rentenkasse einzubezahlen, um später in den Genuss einer höheren Rente zu kommen. Üblicherweise zahlt der Arbeitgeber 15 % des Bruttoverdienstes als Beitrag direkt an den zuständigen Versicherungsträger; um auf einen Anteil von 19,9 % zu kommen, wie es bei „normalen“ Arbeitsverhältnissen üblich ist, muss der Arbeitnehmer also 4,9 % „drauflegen“. Darüber hinaus müssen Arbeitgeber und nehmer schriftlich eine Vereinbarung treffen, in der der Arbeitnehmer für die Dauer seines Arbeitsverhältnisses verbindlich auf die Versicherungsfreiheit bezüglich der Rentenversicherung verzichtet.
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