Ein „Minijob“ ist eine Spielart der geringfügigen Beschäftigung, bei der der Arbeitnehmer im Durchschnitt maximal 400 brutto im Monat verdienen darf. Dabei bleiben Schwankungen von Monat zu Monat unberücksichtigt, es kommt allein auf das durchschnittliche Einkommen in 12 Monaten an. Eine Stundenbegrenzung oder ähnliches gilt hierbei jedoch nicht. Allerdings werden einmalige Zahlungen, wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, zum maßgeblichen Einkommen hinzugezählt. Der Vorteil eines solchen Beschäftigungsverhältnisses liegt darin, dass sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmer von steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vergünstigungen profitieren. Wird die Verdienstgrenze allerdings überschritten, gilt das Beschäftigungsverhältnis nicht mehr als geringfügig, es wird sozialversicherungspflichtig nach den Regeln für normale Beschäftigungsverhältnisse.
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